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Barrierefreier Onlineshop: Was der European Accessibility Act für den E-Commerce bedeutet

Prüfen Sie die Barrierefreiheit der gesamten Einkaufsreise und leiten Sie aus geltenden Anforderungen praktische Prioritäten für Ihren Shop ab.

Tastatur und Hilfsgerät beim Onlineeinkauf

7 Min. Lesezeit

Ein Onlinekauf sollte nicht davon abhängen, ob jemand eine Maus benutzen kann

Ein Kunde findet ein Produkt, liest die Beschreibung und entscheidet sich für den Kauf.

Er legt den Artikel in den Warenkorb, wählt eine Versandart und geht zur Kasse.

Doch die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung lässt sich nicht über die Tastatur bedienen.

Für viele Besucher bleibt dieser Fehler unsichtbar.

Für Menschen, die aufgrund motorischer Einschränkungen keine Maus verwenden können, verhindert er jedoch den Kauf.

Ähnliche Barrieren entstehen, wenn Formularfelder keine verständlichen Beschriftungen besitzen, Fehlermeldungen ausschließlich durch Farben vermittelt werden oder Screenreader die Struktur einer Seite nicht richtig erfassen können.

Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als ein angepasstes Design.

Ein barrierefreier Onlineshop ermöglicht es Menschen, Produkte selbstständig zu finden, Informationen zu verstehen und Bestellungen abzuschließen.

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für bestimmte E-Commerce-Dienstleistungen in der Europäischen Union auch eine gesetzliche Anforderung.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/882.

Ziel ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und die Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen.

Erfasst werden unter anderem bestimmte elektronische Geräte, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste und E-Commerce.

Die Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025 über die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze. [1]

Für international tätige Händler ist daher nicht nur die europäische Richtlinie relevant.

Auch nationale Regelungen müssen berücksichtigt werden.

Kroatien verabschiedete 2025 ein entsprechendes Gesetz.

Slowenien ergänzte seine Regelungen durch eine am 11. Februar 2026 beschlossene Novelle.

Diese enthält zusätzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informationen, Identifikation, Zahlungen und Sicherheitsprozessen beim Onlinekauf. [2], [4]

Gilt der EAA für jeden Onlineshop?

Nicht automatisch.

Die Richtlinie erfasst E-Commerce-Dienstleistungen, die Verbrauchern zum Abschluss von Verbraucherverträgen angeboten werden.

Deshalb ist die Unterscheidung zwischen B2C und ausschließlich B2B ausgerichteten Geschäftsmodellen wichtig.

Ein Onlineshop, der an Privatpersonen verkauft, kann unter die entsprechenden Anforderungen fallen.

Bei einem Unternehmen, das ausschließlich andere Unternehmen beliefert, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

Eine weitere wichtige Besonderheit betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Als Kleinstunternehmen gelten in diesem Zusammenhang grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Die Ausnahme betrifft jedoch die Erbringung von Dienstleistungen.

Sie ist keine pauschale Befreiung von sämtlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte oder anderen gesetzlichen Verpflichtungen. [1]

Kleine Händler sollten deshalb ihre tatsächliche Situation prüfen, statt allein aufgrund ihrer Unternehmensgröße von einer vollständigen Ausnahme auszugehen.

Welche Anforderungen muss ein Onlineshop erfüllen?

Barrierefreiheit betrifft den gesamten Kaufprozess.

Kunden müssen Produkte finden, Informationen verstehen, Varianten auswählen, den Warenkorb bedienen und den Kauf abschließen können.

Der EAA enthält ausdrücklich Anforderungen an die Barrierefreiheit von Identifikations-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, soweit diese Bestandteil der E-Commerce-Dienstleistung sind.

Außerdem müssen Informationen über die Barrierefreiheit angebotener Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur diese Informationen zur Verfügung stellt. [1]

Bedienung mit der Tastatur

Wichtige Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein.

Dazu gehören Navigation, Filter, Produktvarianten, Schaltflächen und Formulare.

Die Fokusreihenfolge muss nachvollziehbar und der aktuelle Tastaturfokus erkennbar sein.

Verständliche Produktinformationen

Produktseiten benötigen klare Überschriften, sinnvoll beschriftete Bedienelemente und verständliche Beschreibungen.

Wichtige Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farben vermittelt werden.

Bilder mit relevanten Informationen sollten geeignete Textalternativen besitzen.

Barrierefreie Formulare

Nutzer müssen erkennen können, welche Angaben erforderlich sind.

Bei Fehlern sollte eine verständliche Meldung erklären, was korrigiert werden muss.

Ein roter Rahmen ohne zusätzliche Erklärung reicht nicht aus.

Zugänglicher Checkout

Ein Onlineshop ist nicht ausreichend nutzbar, wenn Kunden zwar Produkte auswählen, den Kauf aber nicht abschließen können.

Deshalb müssen auch Zahlungsformulare, Authentifizierung und Sicherheitsprüfungen in die Bewertung einbezogen werden.

Externe Komponenten sollten dabei nicht ungeprüft bleiben.

WCAG 2.2 und EN 301 549: Was ist verbindlich?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten.

Sie beruhen auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 als W3C Recommendation veröffentlicht.

Die Version ergänzt unter anderem Kriterien zur Sichtbarkeit des Tastaturfokus, zur Größe interaktiver Ziele und zur barriereärmeren Authentifizierung. [5], [6]

Im September 2026 wurde außerdem die neue Version EN 301 549 V4.1.1 veröffentlicht.

Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen der Veröffentlichung einer technischen Norm und ihrer formalen Harmonisierung für einen bestimmten Rechtsakt.

Es wäre deshalb ungenau, WCAG 2.2 AA pauschal als die einzige verbindliche Anforderung für sämtliche Onlineshops in der EU darzustellen.

Auch bedeutet die Erfüllung dieses Standards nicht automatisch vollständige rechtliche Konformität mit dem EAA.

Für neue Projekte ist WCAG 2.2 AA ein sinnvoller technischer Qualitätsmaßstab. Die rechtlichen Anforderungen müssen zusätzlich anhand der anwendbaren Vorschriften geprüft werden. [7], [8]

Warum ein Accessibility-Widget nicht ausreicht

Viele Websites verwenden zusätzliche Funktionen zum Vergrößern von Texten, Ändern des Kontrasts oder Anpassen der Darstellung.

Solche Funktionen können hilfreich sein.

Sie beheben jedoch nicht automatisch Probleme mit der HTML-Struktur, unzugänglichen Formularen, fehlerhafter Tastaturnavigation oder einem nicht bedienbaren Checkout.

Ein Accessibility-Widget ersetzt keine barrierefreie technische Umsetzung.

Auch automatisierte Tests haben Grenzen.

Sie können zahlreiche Probleme erkennen, aber nicht selbstständig feststellen, ob eine Website vollständig barrierefrei ist.

Dafür sind zusätzlich manuelle Prüfungen und möglichst Tests mit Menschen erforderlich, die unterstützende Technologien nutzen. [9]

Was sollten WooCommerce-Händler prüfen?

Bei WooCommerce hängt die Barrierefreiheit nicht allein von der Shopsoftware ab.

Themes, Plugins, individuelle Anpassungen und Konfigurationen beeinflussen das Ergebnis.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Produktvarianten, Filter, Warenkorb, Formulare und Checkout.

Ein Beispiel sind Farbvarianten.

Werden Farben ausschließlich durch unbeschriftete Kreise dargestellt, können Screenreader-Nutzer möglicherweise nicht erkennen, welche Variante ausgewählt wird.

Auch dynamische Meldungen müssen zugänglich sein.

Wenn ein Produkt in den Warenkorb gelegt wurde, sollte diese Information von unterstützenden Technologien wahrgenommen werden können.

Bei mehrsprachigen Shops ist jede Sprachversion zu prüfen.

Unterschiedlich lange Übersetzungen und lokalisierte Formulare können neue Probleme verursachen, obwohl die ursprüngliche Sprachversion korrekt funktioniert.

Wie beginnt eine sinnvolle Prüfung?

Starten Sie mit den wichtigsten Aufgaben Ihrer Kunden.

Wählen Sie ein repräsentatives Produkt und versuchen Sie, den gesamten Kauf ausschließlich mit der Tastatur durchzuführen.

Prüfen Sie Navigation, Variantenauswahl, Gutscheine, Adressfelder, Versandoptionen und Zahlung.

Testen Sie anschließend Textvergrößerung, mobile Darstellung und die grundlegende Bedienung mit einem Screenreader.

Automatisierte Prüfwerkzeuge können die Analyse unterstützen, ersetzen aber keine fachliche Bewertung.

Priorisieren Sie die gefundenen Probleme nach ihren tatsächlichen Auswirkungen.

Ein Fehler, der die Zahlung verhindert, ist dringender als eine kleine optische Unstimmigkeit bei einem dekorativen Element.

Nach der Korrektur sollte der gesamte Kaufprozess erneut getestet werden.

Barrierefreiheit braucht kontinuierliche Pflege

Ein Onlineshop verändert sich laufend.

Neue Produkte werden angelegt, Plugins aktualisiert, Themes angepasst und Zahlungsarten ergänzt.

Jede Änderung kann neue Barrieren verursachen.

Deshalb sollte Barrierefreiheit Bestandteil der laufenden Qualitätssicherung sein.

Für betroffene Dienstleister sind zudem Informationen relevant, die beschreiben, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Solche Angaben müssen den tatsächlichen Zustand widerspiegeln und sollten nicht durch pauschale, ungeprüfte Aussagen ersetzt werden.

Ein guter Onlineshop funktioniert nicht nur unter idealen Bedingungen. Er ermöglicht möglichst vielen Menschen einen verständlichen, selbstständigen und sicheren Einkauf.

Häufig gestellte Fragen

Muss jeder Onlineshop die EAA-Anforderungen erfüllen?

Nein. Entscheidend sind unter anderem die Art der Dienstleistung, Verbraucherverträge, Unternehmensgröße und nationales Recht.

Sind Kleinstunternehmen ausgenommen?

Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gibt es eine besondere Ausnahme. Sie gilt nicht pauschal für sämtliche Produkte und Verpflichtungen.

Reicht ein Accessibility-Plugin aus?

Nein. Ein Plugin kann keine vollständige Barrierefreiheit von Navigation, Formularen und Checkout garantieren.

Ist WCAG 2.2 AA für jeden Onlineshop gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht als pauschale einheitliche Regel. Der Standard ist ein sinnvoller technischer Maßstab, die konkreten rechtlichen Anforderungen müssen aber gesondert geprüft werden.

Muss auch der Checkout barrierefrei sein?

Ja. Identifikation, Sicherheit und Zahlung gehören zu den besonders relevanten Bereichen der E-Commerce-Barrierefreiheit.

Quellen

Geprüft am 11. Oktober 2026.

  1. EUR-Lex — Directive (EU) 2019/882
  2. Narodne novine — NN 89/2025, Zakon o zahtjevima za pristupačnost proizvoda i usluga
  3. PISRS — ZDPSI
  4. GOV.SI — Dostopnost do proizvodov in storitev za invalide, 3 March 2026
  5. W3C — WCAG 2.2
  6. W3C WAI — New in WCAG 2.2
  7. ETSI — EN 301 549 V4.1.1 publication record
  8. AccessibleEU — European accessibility standard update
  9. W3C WAI — Evaluating web accessibility

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